Schon seit mehreren Jahren planen und montieren wir umweltschonende Energiekonzepte mittels Einsatz von Wärmepumpen, Energiespeichern und Photovoltaikanlagen. Der eigens produzierte Strom der PV-Anlage kann so selbst für Heizung und Warmwasser Ihres Gebäudes genutzt werden.
Nun wurde auch endlich unsere Politik aktiv und legte mit über einem Jahr Verspätung einen Entwurf für das Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung Erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz – GEG) vor. Hierin werden die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammengeführt und somit die geltenden Regeln und Anforderungen vereinfacht und zusammengefasst.
Selbst erzeugter Strom einer PV-Anlage, der für die eigene Wärmepumpe genutzt wird, darf nun auch bei der Ermittlung des Jahresprimärenergiebedarfs angerechnet werden. Das bedeutet für das eine oder andere Gebäude eine Steigerung vom KfW-Effizienzhaus 55 zum KfW-Effizienzhaus 40 (ein KfW-Effizienzhaus 40 benötigt 40 % der Energie des Referenzgebäudes).
Wir beraten Sie gerne und unterstützen Sie ganzheitlich bei der energetischen Sanierung Ihres Gebäudes.
(Bildquelle OCHSNER Wärmepumpen GmbH, A 3350 Haag, www.ochsner.de)